Mangels Erfahrung mit der Technik muß ich diesen Weg wählen, weil ich sonst meine versuchte Anfügung:
Nach dem Wortlaut des Gesetzes kann das Familiengericht die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem, den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt.
Notfalls nenne ich das bei mir sonst "Ergänzung" oder "Anfügung".
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FAQ
kramal2003Was ist der Artikel von Anfügung? die
lopmor1984Wie ist die Silbentrennung von 'Anfügung'? An•fü•gung
arsaroy1983Wie heißt Anfügung auf Englisch? attachment