[1] Richter, Anwalt : Amtsgerichtsdirektor, Amtsrichter, Arbeitsrichter
Familiengericht ist nach § 23b des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) seit 1976 eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.