Der Schuldbeitritt ist im deutschen und österreichischen Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der zum bisherigen Schuldner ein weiterer kumulativ hinzutritt. Der hinzugetretene Schuldner haftet neben dem bisherigen Schuldner. Der Schuldbeitritt wird auch Schuldmitübernahme genannt, die nicht mit der befreienden privativen Schuldübernahme zu verwechseln ist.