Ein Kirchenlehen ist ein Grundstück, dessen Ertrag dem Unterhalt eines Geistlichen oder eines kirchlichen Mitarbeiters dient. Ursprünglich war das jeweilige Lehen fest an eine bestimmte Stelle gebunden, deren Inhaber daraus ganz oder teilweise seine Einkünfte bezog. Kirchenlehen als Rechtsform entstanden im Mittelalter als Teil des Lehnswesens und existieren teilweise bis in die Gegenwart fort. Sowohl Gemeinden vieler evangelischer Landeskirchen als auch katholische Pfarreien haben bis heute mit ihnen verbundene Kirchenlehen. Das Kirchenlehen war und ist die am weitesten verbreitete Form der Pfründe oder Präbende.