Haftung im deutschen Steuerrecht bedeutet das Einstehen mit dem eigenen Vermögen für eine fremde Steuerschuld. Es handelt sich dabei um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch, für den die Regelungen des Steuerschuldrechts gelten. Die Haftung kann sich auf das gesamte Vermögen des Schuldners erstrecken oder auf einzelne Vermögensgegenstände beschränkt sein. Schuldhaftes Handeln ist nur erforderlich, wenn dies in der jeweiligen Haftungsnorm als tatbestandliche Voraussetzung enthalten ist.