[1] Straßenverkehr : Autobahnamt, Autobahnmeisterei, Straßenmeisterei
Die Straßenverkehrsbehörde ist in Deutschland die nach § 44 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Landesrecht bestimmte und zur Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung zuständige Verwaltungsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörde ist keine eigenständige organisatorische Einheit, sondern sie ist ein Teil der örtlichen kommunalen Verwaltung,. In Hamburg liegt diese Aufgabe, eine Besonderheit, bei der Polizei.
Wort | Synonyme |
Verkehrsamt | Tourist-Information |
Verkehrsamt | Verkehrsverein |
Verkehrsamt | Fremdenverkehrsamt |
Verkehrsamt | Touristenbüro |
Verkehrsamt | Touristik-Information |