Im Zivilprozess nach der deutschen Zivilprozessordnung ist ein Hilfsantrag eine Prozesshandlung, die zusätzlich zu dem Hauptantrag gestellt wird. Es handelt sich dabei um eine andere Forderung und nicht lediglich um eine andere Berechnung oder Begründung derselben Forderung (Hilfsbegründung). Auch ein Hilfsantrag kann erneut unter einen Hilfsantrag (Hilfshilfsantrag) gestellt werden usw.