Kaltmiete bezieht sich im Sprachgebrauch in Deutschland auf den Teil der Miete, der allein die Raumnutzung abdeckt. Heizkosten und sogenannte kalte Betriebskosten sind in der Nettokaltmiete nicht enthalten; zuzüglich der kalten Betriebskosten ergibt sich die Bruttokaltmiete.