Der islamische Rechtsbegriff Dār al-Islām bezeichnet alle Gebiete unter muslimischer Herrschaft. Gegenbegriff ist Dār al-Harb. Im Gegensatz zu Umma geht der Begriff auf keine Textstelle im Koran oder in der Sunna zurück. Er ist vielmehr eine Auslegung der Rechtsgelehrten: Gebiete, die nicht von der Umma kontrolliert werden, gelten als Dār al-Ḥarb.