[1] Handel mit Waren
Unter dem Begriff Warenhandel ist die gewerbliche Veräußerung von Waren gegen Zahlungsmittel (Geldeinheiten) zu verstehen. Dieser Teilbereich des Güterhandels hat ausschließlich Waren zum Handelsgegenstand. Die Warenimporte und Warenexporte, die aus den internationalen Wirtschaftsbeziehungen resultieren, werden in der Handelsbilanz erfasst.
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