Mit der Meisterprüfung wird in Deutschland die Aufstiegsfortbildung zum Meister abgeschlossen; sie kann aufgrund des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes („Aufstiegs-BAföG“) gefördert werden. Gemeinsamer Bestandteil der Meisterprüfung in unterschiedlichen Bereichen ist die Ausbildereignungsprüfung, mit der die Befähigung zur Berufsausbildung von Auszubildenden nachgewiesen wird. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Meisterprüfung ist – abhängig von Regelungen in den einzelnen Bundesländern – in der Regel die Hochschulzugangsberechtigung verbunden.