In der DDR war es üblich, am Anfang jedes Jahres einen Haushaltsplan über die Planerfüllung zu erstellen. Dieser wurde meist von der örtlichen Volksvertretung festgelegt. Jeder Volkseigene Betrieb (VEB) musste eine Statistik über die Erfüllung des jeweiligen Planes führen, dazu mussten ständig viele ökonomische Kennzahlen an die Ministerien gemeldet werden. Die Planverteidigung, Durchführung und Planerfüllung wurde von der Staatlichen Plankommission überwacht, diese hatte Untergliederungen auf Bezirks- und Kreisebene. Der jährliche Volkswirtschaftsplan hatte nach seinem formellen Beschluss in der Volkskammer Gesetzeskraft.