[1] Staat, der Mitglied in einem Bündnis ist
Als Mitgliedstaat wird im Völkerrecht ein Staat bezeichnet, der Mitglied in einer internationalen oder übernationalen Organisation oder Teil eines Bündnisses bzw. einer geregelten Staatengemeinschaft (Föderation) ist. Es handelt sich dabei um einen Einzelstaat in einer völkerrechtlichen Verbindung mehrerer Staaten (Staatenbund).
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