[1] Deutsches Erbbaurecht: die Zinsen, die für das vererbliche und veräußerbare Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben, an den Grundstückseigentümer gezahlt werden müssen
Unter Erbbauzins versteht man die wiederkehrenden Leistungen eines Entgeltes für die Nutzung eines Erbbaurechts. Der Erbbauzins muss für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechtes im Voraus bestimmt sein. Ein gleitender Erbbauzins kann nur durch Vormerkung gesichert werden. Er steht, wenn er dinglich gesichert ist, dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zu. Rechtlich geregelt ist der Erbbauzins im Erbbaurechtsgesetz.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Erbbauzins | ground rent | en | ||
1 | Erbbauzins | rente du droit de superficie | fr | f |