[1] Vorbereitungsdienst für Referendare
Das Referendariat ist ein Vorbereitungsdienst für Beamtenlaufbahnen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in Deutschland oder sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung, soweit ihnen die Dienstherrnfähigkeit für Beamte durch Gesetz verliehen worden ist. Das Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre und soll praktische Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die auf dem Hochschulstudium aufbauen.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Referendariat | legal clerkship | en |