[1] Straftat, die zum Tode eines Menschen führt
Ein Tötungsdelikt ist im Strafrecht ein Tatbestand, der eine Straftat gegen das Leben eines Menschen unter Strafe stellt. Die Tatbestandsbildung für die verschiedenen Tötungsdelikte unterscheidet sich von Rechtsordnung zu Rechtsordnung, insbesondere gibt es in vielen Rechtsauffassungen Tötungsdelikte, die kein Mord sind. Eine global geltende Definition gibt es nicht.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Tötungsdelikt | delict de omor | ro | n | |
Tötungsdelikt | delict de asasinare | ro | n |