Als Beischlafdiebstahl wird ein Diebstahl im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr bezeichnet. Der Begriff Beischlafdiebstahl ist kein juristischer Begriff und deshalb auch nicht im Strafgesetzbuch zu finden. Dieses Delikt wird hauptsächlich im Prostitutionsmilieu begangen, regelmäßig gemeinsam mit Mittätern oder Gehilfen. Nach deutschem Recht ist diese Tat als Diebstahl gemäß § 242 und ggf. auch § 243 StGB strafbar. Die Dunkelziffer ist hoch, weil die zum Tatzeitpunkt unter Umständen alkoholisierten Opfer keine Anzeige erstatten, den Verlust nicht bemerken oder nicht sicher sind, ob ein Diebstahl vorliegt.