Als Transitabkommen wird im allgemeinen Sprachgebrauch das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) bezeichnet. Es wurde zwischen den Staatssekretären Egon Bahr (Bundesrepublik) und Michael Kohl (DDR) ausgehandelt und am 17. Dezember 1971 in Bonn unterzeichnet. Am 3. Juni 1972 trat es in Kraft. Im Rahmen der neuen Ostpolitik der Regierung Brandt/Scheel, die durch einen „Wandel durch Annäherung“ eine deutliche Verbesserung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR erreichen wollte, sollte das Transitabkommen Reisen zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin erleichtern. Zuvor wurden vor allem die Grenzkontrollen aus Sicht der Reisenden oft als schikanös empfunden und waren zuweilen mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Das Transitabkommen ist das erste Abkommen, das auf Regierungsebene zwischen der Bundesrepublik und der DDR abgeschlossen wurde.