Ein Gesetzesvorbehalt ist die in modernen Verfassungen vorgesehene Möglichkeit, Grundrechte in zulässiger Weise einzuschränken. Indem die einschränkende Regelung einem förmlichen Gesetz vorbehalten ist, kann sie nicht etwa in Form einer Rechtsverordnung, eines Verwaltungsaktes der Exekutive oder eines Urteils der Justiz geschehen. Es handelt sich zugleich um eine Kompetenzzuweisung an das demokratisch in besonderer Weise legitimierte, nach öffentlicher Diskussion entscheidende Parlament (Parlamentsvorbehalt), von dem man besonderen Schutz der Grundrechte erwartet.