Die Instandhaltungsrücklage ist eine Rückstellung für die langfristige Erhaltung der Marktwerte von Eigentumswohnungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Für die Berechnung der regelmäßig in die Rückstellung abzuführenden Mittel gibt es verschiedene Methoden – eine der bekanntesten ist die Peterssche Formel.