Die Nebenbestimmung stellt ein Handlungsinstrument des deutschen Verwaltungsrechts dar. Es handelt sich um einen Zusatz zu einem Verwaltungsakt, der dessen Regelungsinhalt erweitert oder beschränkt. Regelmäßig kommen Nebenbestimmungen zum Einsatz, wenn ein Bürger den Erlass eines Verwaltungsakts, etwa einer Baugenehmigung, beantragt. Liegen dessen Voraussetzungen nicht vor, können diese jedoch mithilfe einer zusätzlichen Regelung herbeigeführt werden, kann die Behörde den begehrten Verwaltungsakt mit der notwendigen Nebenbestimmung erlassen. Dies ermöglicht der Behörde, eine Entscheidung zu treffen, welche die Umstände des Einzelfalls in angemessener Weise berücksichtigt.