[1] zugerichtetes gegerbtes, noch nicht zu Pelz verarbeitetes Tierfell[1]
Rauchwaren, österreichisch auch Rauwaren, sind zugerichtete gegerbte, noch nicht zu Pelz verarbeitete Tierfelle. Der Begriff wird insbesondere im Pelzhandel selbst benutzt; die Singularform „Rauchware“ ist wenig gebräuchlich.
|
|