Mit Rechtspolitik im weit gefassten allgemeinen Sinn ist die Gesetzgebungsarbeit in der Politik gemeint. Hierbei geht es vor allem um den Entwurf und die Abfassung von Rechtsnormen. Es kann sich um die Schaffung gänzlich neuer oder die Änderung bestehender Vorschriften handeln. Neben Gesetzen im formellen Sinn können auch niederrangige Rechtsvorschriften wie Verordnungen oder Satzungen geschaffen werden. Für die Gesetzgebung werden in der Regel Entwürfe für neue Gesetzestexte in den Ministerien entworfen und von der Regierung als Gesetzesvorlagen zur Beratung und Beschlussfassung in die parlamentarische Arbeit eingebracht. Soweit es dabei nicht um Rechtspolitik im engeren Sinn geht, liegt die Federführung bei dem zuständigen Fachministerium und nicht beim Justizministerium. Das Justizministerium wird wegen der Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften aber in der Regel durch interministerielle Arbeitsgruppen beteiligt. Die Rechtspolitik ist damit ein Querschnittspolitikfeld.