Die Partenreederei ist eine Gesellschaftsform des deutschen Seehandelsrechts. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25. April 2013 können keine neuen Partenreedereien mehr gegründet werden. Für Partenreedereien, die bis zum 24. April 2013 gegründet wurden, gelten die alten HGB-Bestimmungen weiter.