Als Warnschussarrest wird pressesprachlich ein maximal vier Wochen langer Jugendarrest bezeichnet, der von Gerichten als Ergänzung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe verhängt werden kann, wenn der Richter zu der Auffassung gelangt, dass eine Bewährungsstrafe allein dem straffälligen Jugendlichen das Unrecht seines Verhaltens nicht deutlich genug vor Augen führen würde. In Deutschland gibt es den „Warnschussarrest“ seit dem 7. März 2013.