[1] katholische Kirche: Verbot, kirchliche Handlungen durchzuführen [2] : Ein Interdikt war im Römischen Recht ein Befehl des Prätors oder eines anderen bevollmächtigten Beamten, der auf Antrag einer Person gegen eine andere erging, um eine Handlung zu erzwingen oder zu verbieten.
Ein Interdikt ist: Ein Begriff des Römischen Rechts, siehe Interdikt
Ein Begriff des Kirchenrechts, siehe Interdikt (Kirchenrecht)
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Interdikt | interdict | en |