Die Börsenumsatzsteuer ist eine Kapitalverkehrsteuer und wird auf den Umsatz aus dem Handel mit Wertpapieren erhoben, wenn die Geschäfte im Inland oder unter Beteiligung wenigstens eines Inländers im Ausland abgeschlossen werden. Als Wertpapiere im Sinne des Steuerrechts gelten Schuldverschreibungen, Aktien sowie Investmentzertifikate (Investmentsparen).