Unter Verwaltungssprache wird einerseits die Amtssprache verstanden, die gesetzlich oder üblicherweise in Ämtern und Verwaltungen eines Landes oder Gebietes gesprochen und – noch mehr – geschrieben wird (zum Beispiel ist Französisch die Verwaltungssprache in Frankreich). Mitunter, etwa in einem Vielvölkerstaat, kann wahlweise eine von mehreren Verwaltungssprachen angewandt werden.
Zum anderen bezeichnet Verwaltungssprache (umgangssprachlich auch Beamtendeutsch oder Amtsdeutsch) eine sehr förmliche Ausdrucksweise, wie sie häufig im Schriftverkehr von Behörden, Parlamenten und Verwaltungen (etwa im Justizwesen, bei Bahn und Post), aber auch in vielen Privatunternehmen üblich ist. Der Duden nutzt hierfür den Ausdruck Papierdeutsch. Der Artikel beschäftigt sich mit dieser Bedeutung des Begriffs. Mehr lesen