[1] Steuer : Scheinselbstständigkeit, Selbstanzeige, Steueraffäre
Als Scheinselbständigkeit wird umgangssprachlich die Vermutung, genauer die nachträgliche Feststellung einer Vertragsbeziehung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis anstatt einer Vertragsbeziehung zwischen einem selbständigen Unternehmer und einem Auftraggeber bezeichnet. Scheinselbständigkeit stellt damit im Grundsatz keine Eigenschaft einer Person oder deren allgemeiner Einkommensform dar, sondern bezieht sich auf eine konkrete Tätigkeit für einen spezifischen Auftraggeber, insbesondere darauf, wie dieser Auftraggeber die Beauftragung gestaltet. Tätigkeiten für mehrere Auftraggeber werden aktuell von Sozialversicherungsträgern und Sozialrichtern im Grundsatz getrennt bewertet. Die Nichteinbeziehung der Anzahl der Auftraggeber als wesentliches Kriterium fußt auf keinem Gesetz und steht im Gegensatz zu allen bisherigen Kriterienkatalogen, die bisher in einem Gesetz formuliert waren, insbesondere auch zu dem 1999 unter Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine eingeführten Kriterienkatalog. Dieser Kriterienkatalog wurde damals jedoch als zu streng kritisiert.
Wort | Synonyme |
Scheinselbstständigkeit | Scheinselbständigkeit |