Als Eigenverbrauch wird im österreichischen und schweizerischen Umsatzsteuerrecht die Abgabe eines Gegenstandes oder einer Leistung bezeichnet, wenn keine Gegenleistung vereinbart ist oder die Wertabgabe in den Privatbereich erfolgt.
Weil eine Lieferung oder Leistung der Umsatzsteuer grundsätzlich nur unterliegt, wenn ein Leistungsaustausch stattfindet, ist es aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erforderlich, dass unentgeltliche Wertabgaben in gleicher Weise besteuert werden. Durch die Besteuerung wird der Vorsteuerabzug, der beim Erwerb des Gegenstandes für das Unternehmen eingetreten ist, rückgängig gemacht. In Deutschland ist seit dem 1. April 1999 die unentgeltliche Wertabgabe an die Stelle des Eigenverbrauchs getreten.