[1] umgangssprachlich: an einer Supermarktkasse platzierte Produkte, meist Süßigkeiten, die Kinder zum Kaufwunsch verleiten sollen
Als Quengelware bezeichnet man Artikel, die im Einzelhandel im Kassenbereich ausgelegt sind und dadurch vor allem aufgrund des Quengelns von Kindern während des Anstehens an der Kasse gekauft werden, jedoch auch in der Schlange stehende Erwachsene zu einem Kauf bewegen können. Es handelt sich um eine Sonderform von Impulsware.
|
|