[1] Freiheit : Eigenstaatlichkeit, Menschenrecht, Recht
Rechtssicherheit beruht auf der Klarheit, Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und verlässlichen Gewährleistung von Rechtsnormen, konkreten Rechtspflichten und Berechtigungen. Sie soll das Vertrauen der Bürger in die rechtsstaatliche Verlässlichkeit der Rechtsordnung bestärken und hierdurch herbeiführen. Zur Rechtssicherheit gehört auch die Klärung von umstrittenen Rechtsfragen oder -verhältnissen in angemessener Zeit und die Herstellung von Rechtsfrieden.