Die Pfalzgrafen waren ursprünglich Amtsträger und Vertreter des Königs oder Kaisers. Sie standen dem Hofgericht vor und hatten eine leitende Funktion allgemeiner Art inne. Außerdem fungierten sie auch als Verbindungsmänner zwischen Bittstellern aus dem Reich und dem König oder Kaiser. Im Heiligen Römischen Reich gab es anfangs je einen Pfalzgrafen für jedes Herzogtum. Später wurden die meisten Pfalzgrafschaften einem mächtigeren Fürstentum inkorporiert. Der einzig übriggebliebene Pfalzgraf bei Rhein gehörte ab dem Spätmittelalter dem Reichsfürstenstand an und war den Herzögen faktisch gleichgestellt.