Als Staatsamateure werden Sportler bezeichnet, die von ihrem jeweiligen Sportverband zwar als Amateure deklariert werden, jedoch fast ausschließlich Leistungssport betreiben und keiner anderen geregelten Beschäftigung nachgehen. Mit der Aufhebung der Amateurbestimmungen (1981) ist in den meisten Staaten dieses Phänomen überflüssig geworden.