Kammerjunker war ursprünglich ein junger Adeliger, der die Aufgabe hatte, eine fürstliche Person in deren Zimmern zu bedienen. Zu Zeiten des Absolutismus war dies eine von realen Pflichten oft weitgehend entbundene Rangstellung am Hof eines Königs oder regierenden Fürsten, die den Erwerb von Weltkenntnis und persönlichen Beziehungen zu einer Karriere in Militär und Diplomatie gewährte. Der Kammerjunker stand unter der Befehlsgewalt des Hofmarschalls. Sein Rang lag unter dem des Kammerherren und über dem Rang des Kammerpagen. An Höfen mit dem österreichisch-burgundischen Zeremoniell wird der entsprechende Rang mit Truchsess angegeben.