Als Naturprodukt, auch Naturerzeugnis gelten Werkstoffe, Stoffgemische oder auch ein Lebensmittel, welche weitgehend natürlich entstanden sind, in Urproduktion gewonnen wurden, und ohne oder nur mit geringer Veränderung ihrer stofflichen Eigenschaften verwendet werden. Für die Begriffe "Natur" und "Natürlich" gibt es in diesem Zusammenhang keine einheitliche Definition. Einen rechtlichen Rahmen für die Verwendung der Begriffe setzt lediglich das allgemeine Irreführungsverbot des § 11 LFGB. Aussagen über Schadstoffgehalte und Regionalität können daraus nicht abgeleitet werden.