Begnadigungsrecht - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: das
Wort: Begnadigungsrecht
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Be•gna•di•gungs•recht
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Begnadigungsrecht Wiki

Der Begriff Gnadenbefugnis bezeichnet das Recht, Gnadenerweise zu erteilen, das heißt, rechtskräftig verhängte Strafen zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder auszusetzen. Ebenso sind von der Gnadenbefugnis Verfahren der Verwaltungs-, Sozial-, Zivil- und Finanzgerichtsbarkeit erfasst. In Deutschland wird dies auf Länderebene in der Regel vom Justizminister wahrgenommen, so etwa in Niedersachsen. Es wird auch als Begnadigungsrecht oder Gnadenrecht bezeichnet. Mehr lesen

Synonyme für "Begnadigungsrecht"

Wort Synonyme


Begnadigungsrecht Gnadenbefugnis
Begnadigungsrecht Gnadenrecht

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