Der Begriff Gnadenbefugnis bezeichnet das Recht, Gnadenerweise zu erteilen, das heißt, rechtskräftig verhängte Strafen zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder auszusetzen. Ebenso sind von der Gnadenbefugnis Verfahren der Verwaltungs-, Sozial-, Zivil- und Finanzgerichtsbarkeit erfasst. In Deutschland wird dies auf Länderebene in der Regel vom Justizminister wahrgenommen, so etwa in Niedersachsen. Es wird auch als Begnadigungsrecht oder Gnadenrecht bezeichnet.
Wort | Synonyme |
Begnadigungsrecht | Gnadenbefugnis |
Begnadigungsrecht | Gnadenrecht |