Ein Bedarfshalt, auch Halt(en) auf Verlangen, Halt(en) auf Wunsch oder fakultative(r) Halt(estelle) genannt, ist eine Haltestelle beziehungsweise ein Haltepunkt, an der beziehungsweise an dem ein Fahrzeug des öffentlichen Personennahverkehrs nur nach Anmeldung eines Haltewunsches durch einen Fahrgast anhält. Bedarfshaltestellen werden meist dann eingerichtet, wenn entweder ein nur geringes Reisendenpotenzial vorhanden ist oder die Haltestelle nur saisonal genutzt wird. Von Vorteil ist die kürzere Reisezeit durch Entfall der Fahrgastwechselzeit, sofern niemand ein- oder aussteigen möchte, ferner der geringere Energieverbrauch, bedingt durch den entfallenden Anfahrvorgang. Insbesondere die – vergleichsweise langsam fahrenden – früheren Pferdebahnen kamen dabei häufig ganz ohne feste Zwischenhaltestellen aus.