Abfindungsbrennerei ist die Bezeichnung für einen Produktionsbetrieb von Spirituosen (Destillerie), dessen Brenngeräte während des Herstellungsprozesses nicht unter zollamtlichem Verschluss stehen. Im Gegensatz zur Verschlussbrennerei entsteht bei der Abfindungsbrennerei die Steuer nicht nach der Menge des tatsächlich erzeugten Alkohols, sondern nach Art und Menge des angemeldeten Materials. Ein Sonderfall des Abfindungsbrennens ist das Stoffbesitzerbrennen.