[1] Recht, Gerechtigkeit : Anständigkeit, Ehrenhaftigkeit, Gerechtigkeit
Rechtsgeschichtlich finden sich frühe Andeutungen eines Rechtsgefühls bei Aristoteles, der die Ansicht vertrat, der Mensch sei das Lebewesen, das einen Sinn für das Gerechte und das Ungerechte besitze, und im Corpus Juris Justinians, in dem es hieß, „ius naturale“ sei, „quod natura omnia animalia docuit“, ferner „quod semper aequm ac bonum est“ ; als „ius gentium“ wurde das bezeichnet, „quod... naturalis ratio inter omnes homines constituit“. Das Problem des Rechtsgefühls beschäftigte auch, etwa in der Kleist'schen Novelle Michael Kohlhaas (1864) die Literatur, sodann auch Verhaltensforschung, Psychologie und Sozialwissenschaften.