Als biologische Invasion bezeichnet man allgemein die durch den Menschen verursachte Ausbreitung einer invasiven Art in einem Gebiet. Diese wird gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz, gestützt auf die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014, definiert als „eine gebietsfremde Art, deren Einbringung oder Ausbreitung die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen gefährdet oder nachteilig beeinflusst;“ Maßstab ist somit nicht die nationale Grenze, sondern der Raum einer natürlichen Lebensgemeinschaft.