[1] Pflicht : Aufsichtspflicht, Beitragspflicht, Beratungspflicht
Friedenspflicht ist ein Begriff aus dem deutschen Tarifvertragsrecht und aus dem Betriebsverfassungsrecht. Demnach sind die Tarifparteien bzw. die Betriebsparteien zu bestimmten Zeiten stets verpflichtet, Kampfmaßnahmen zu unterlassen.