Die Landespflege als Wissenschaft umfasst alle Handlungsweisen zum Schutz, Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung von Natur und Landschaft mit dem Ziel einer gesunden Gestaltung des menschlichen Lebensraums. Besiedelte und unbesiedelte Gebiete beinhaltend, umfasst dies auch Habitate von Pflanzen und Tieren sowie das vorhandene Kulturerbe. Die Handlungsweisen verfolgen im Speziellen als Grundregeln die Erhaltung von Leistungsfähigkeit, Vielfalt und nachhaltiger Nutzbarkeit von Natur und Landschaft sowie die Möglichkeit zur Erholung des Menschen. Ihre Teildisziplinen im gesetzlichen Rahmen sind der Naturschutz, die Landschaftspflege, die Landschaftsplanung und die Grünordnung sowie deren damit verbundene Aufgabengebiete.