[1] Abschlussprüfung bei bestimmten bundesdeutschen Studiengängen und anderen Ausbildungen, die von staatlichen Prüfern abgenommen wird und nicht von Personen, die der Ausbildungseinrichtung angehören [2] Studium, Universität : Abschlussprüfung, Diplomprüfung, Examen
Ein Staatsexamen, synonym auch Staatsprüfung, ist eine von einer deutschen staatlichen Behörde (Prüfungsamt) veranstaltete Prüfung. Die Brockhaus Enzyklopädie definiert das Staatsexamen bzw. die Staatsprüfung als eine „von staatlichen Prüfungsausschüssen abgenommene Prüfung für den Eintritt in einen staatlichen oder staatlich überwachten Beruf.“ Diese bildet in der Regel den Abschluss von Studiengängen an einer deutschen Hochschule oder einer anderen unter staatlicher Aufsicht stehenden Institution.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Staatsexamen | státní zkouška | cs | f | |
Staatsexamen | státnice | cs | f | ||
Staatsexamen | final university examination | en | |||
Staatsexamen | final university examinations | en | |||
licenciatura | es | f |