Radiowellen, auch Funkwellen, oder Hertzsche Wellen sind in Artikel 1.15 der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) als „elektromagnetische Wellen definiert, deren Frequenzen vereinbarungsgemäß unterhalb 3000 GHz liegen, und die sich ohne künstliche Führung im freien Raum ausbreiten.“