[1] Rente, die der Hinterbliebene eines Verstorbenen erhält [2] Rente : Alterseinkommen, Alterseinkünfte, Altersgeld
Renten wegen Todes sind in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung die Witwer- und Witwenrente und die Halb- oder Vollwaisenrente sowie die Erziehungsrente. Sie heißen Renten wegen Todes, weil Voraussetzung für ihre Gewährung der Tod des versicherten Ehegatten bzw. Elternteils oder der Tod des geschiedenen Ehegatten eines Versicherten ist. Der Tod ist hierbei der Versicherungsfall. Die Renten wegen Todes sollen den Unterhalt ersetzen, den bislang der Verstorbene erbracht hat (Unterhaltsersatzfunktion). Während Witwen- und Waisenrenten Renten aus der Versicherung des Verstorbenen sind, ist die Erziehungsrente eine Rente aus der Versicherung der überlebenden Person.
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Wort | Synonyme |
Hinterbliebenenrente | Ruhegehalt |
Hinterbliebenenrente | Altersrente |
Hinterbliebenenrente | Rente |
Hinterbliebenenrente | Pension |
Hinterbliebenenrente | Ruhegeld |