Die Geldempfangsvollmacht erlaubt es dem Inkassonehmer für den Inkassogeber Gelder rechtsverbindlich entgegenzunehmen.
Der Zahler des Betrages zahlt, wenn ihm die Geldempfangsvollmacht bzw. Inkassovollmacht nachgewiesen ist, mit schuldbefreiender Wirkung an den Vollmachtnehmer. Der Vollmachtgeber (Gläubiger) kann sich dann später nicht mehr darauf berufen, die Zahlungen seines Schuldners, die dieser an den Vollmachtnehmer geleistet hat, nicht erhalten zu haben.