[1] Verneinen : Abruf, Aufhebung, Gegendarstellung [2] Zurück : Echo, Reaktion, Reflex
Rückkauf bezeichnet den Erwerb eines Gegenstandes durch den früheren Verkäufer, insbesondere in folgenden Zusammenhängen: Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer, siehe Rückkauf (Lebensversicherung)
Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rückkaufsrechts durch den Verkäufer, siehe Wiederkauf
Erwerb eigener Aktien durch eine Aktiengesellschaft, siehe Aktienrückkauf
kurzfristige Finanzierungsinstrumente, siehe Rückkaufvereinbarung
Rückgabe von Verpackung, vor allem von Mehrweg-Pfandflaschen, siehe Pfandsystem
Wort | Synonyme |
Rückkauf | Wiederkauf (kaufm.) |
Rückkauf | Rückerwerb |