Das Brautexamen der römisch-katholischen Kirche ist eine der Eheschließung vorausgehende kirchenrechtlich vorgeschriebene Prüfung. Ein trauungsberechtigter katholischer Priester oder Diakon dokumentiert die Personalien der Brautleute, ihre Freiheit von Ehehindernissen und den Ehewillen im Ehevorbereitungsprotokoll. Ebenso, dass die Brautleute eine unauflösliche und ausschließliche Ehe eingehen möchten, die auf das Wohl der Gatten und auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet ist.
Ursprünglich war mit dem Brautexamen auch der sogenannte Brautunterricht als religiöse Unterweisung über Ehe und Ehesakrament verbunden.