Das Zivilschutzkorps (ZSK) war eine geplante hauptamtliche Zivilschutzorganisation in der Bundesrepublik Deutschland, deren Einrichtung mit der Verabschiedung des „Gesetzes über das Zivilschutzkorps“ vom 12. August 1965 vorgesehen war. Aufgrund von haushaltspolitischen Beschränkungen wurde das Gesetz jedoch durch das im Dezember des gleichen Jahres beschlossene Haushaltssicherungsgesetz zunächst zeitlich befristet suspendiert. Durch das zwei Jahre später am 21. Dezember 1967 verabschiedete Finanzänderungsgesetz wurde die Befristung ausgesetzt, Bemühungen um eine Aufhebung der Suspendierung scheiterten in den folgenden Jahren aufgrund von finanziellen Erwägungen. Dadurch kam es bei der Umsetzung des Zivilschutzkorpsgesetzes lediglich zur Einrichtung von Aufstellungsstäben, die eigentlichen Einheiten des ZSK bestanden hingegen zu keinem Zeitpunkt. Durch die Neuordnung der Zuständigkeiten und Strukturen im Bereich des Zivilschutzes, die sich aus dem 1968 beschlossenen „Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes“ ergab, entfiel die Einrichtung des Zivilschutzkorps endgültig.